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Die Rente

Da Missverständnisse zu meiner Haltung zur Frage des Renteneintrittsalters entstanden sind,
stelle ich hiermit klar:

Die Ungerechtigkeiten durch die verkappte Rentenkürzung in der derzeitigen gesetzlichen Rentenlage und die dahinter stehende unflexible Behandlung der diversen Berufsgruppen mit ihren verschiedenen Belastungen haben mich veranlasst, eine gerechtere Lösung der Frage zu überlegen und vorzustellen.

Ein fixes Eintrittalter für alle Arbeitnehmer (65 oder 67 Jahre) kann es nach meiner Logik nicht geben.

Wenn wir die historischen Aspekte der Rente betrachten und sehen, wie die Rente zu Stande kam, dann wissen wir genau, dass ein Umdenken unumgänglich ist. Das reale Renteneintrittsalter entspricht weder dem Eintrittsalter mit 67 noch dem mit 65 Jahren. Es liegt deutlich darunter.

In meinem Modell errechnet sich das Renteneintrittsalter (volle Rente) aus Tätigkeitsdauer und einem „Berufskoeffizienten“. Einer Frühverrentung wird dadurch entgegengewirkt.
Der Trend zu Lebensarbeitszeiten, die eine auskömmliche Rente nicht mehr sichern können, wird für viele Menschen zum Existenzproblem. Möglicherweise kann eine Lösung nur über steuerliche Finanzierung erfolgen.

Außerdem darf die Rente nicht als Ansparung betrachtet werden, die Rente ist und bleibt wie die anderen Sozialversicherungen eine solidarische Versicherung. Somit kann kein Beitragszahler darauf pochen, dass er sehr lange bzw. sehr viel bezahlt habe. Auch die Höhe der Rente ist für die noch Beschäftigten, d.h. die Beitragszahler eine unsichere Angelegenheit, weil nicht von einer vollen und durchgehenden Beschäftigung bis zum Renteneintrittsalter ausgegangen werden kann.

Um die Idee einfacher zu erklären, nehmen wir einen Skispringer als ein Beispiel an. Abhängig vom Gegenwind bzw. Rückenwind wird dieselbe Sprungweite an derselben Sprungschanze unterschiedlich bewertet, nur so kann es eine gewisse Gerechtigkeit in der Bewertung geben, weil auch äußere Einflüsse berücksichtigt werden können.

Es ist immer von einem fixen Alter für die Rente die Rede, obwohl wir verschiedene Tätigkeiten ausüben, die unterschiedlich schwer und belastend sind. Manche Tätigkeiten fordern sogar unseren Körper bzw. unsere Psyche in extremer Weise, deswegen finden wir, eine unterschiedliche Gewichtung unserer Lebensarbeitszeit wäre angemessen und notwendig.

Ein weiterer Aspekt ist das Berufseintrittsalter. Auf der einen Seite treten manche Erwerbstätige sehr früh ins Berufsleben ein, andere jedoch verbringen erst mehrere Jahre mit Ihrer Ausbildung und sind erst mit Ende 20 berufstätig. Das allein schon fordert nach der Überlegung einen unterschiedlichen Eintritt in die Rente.

Deswegen haben wir folgende Vorschläge:

  1. Es ist ein Berufskoeffizient einzuführen. Wir finden einen Koeffizient zwischen 1,0 und 1,1 für gerechtfertigt. Damit lassen sich die Tätigkeitsjahre aus der Formel Berufsjahre * Koeffizient berechnen
  2. Die Ausbildungszeit wird mit maximal 3 Jahren und einem Faktor von 0,75 pro Ausbildungsjahr berechnet. Dies ergibt eine maximale Lebensarbeitszeit für die Ausbildungszeit von 2,25 Jahren.
  3. Das Renteneintrittsalter wird somit dynamisch berechnet und kann unabhängig vom tatsächlichen Alter nach 45 (bzw. 43) Tätigkeitsjahren beginnen.
  4. Die Berechnung der Kindererziehungszeit muss angepasst werden. Als Berechnungsgrundlage soll der Durchschnitt der Tätigkeitsdauer der letzten 3 Jahre herangezogen werden, jedoch mindestens ein Tätigkeitsjahr pro Lebensjahr.
  5. Genau wie man mit Abschlägen für den frühzeitigen Renteneintritt „bestraft“ wird, muss man sich Bonuspunkte erarbeiten können, wenn man nach Erreichen des möglichen Rentenalters weiterhin in einer Beschäftigung bleibt. Hier wird ein genereller Berufskoeffizient mit 1,0 berechnet. Natürlich unter Berücksichtigung und Anpassung geltende arbeitsrechtliche Vereinbarungen.
  6. Eine Begrenzung der maximalen Berücksichtigungsdauer für Bonuspunkte kann auf 10% (5%) der Tätigkeitsjahre begrenzt werden, jedoch bis zu einem Alter von maximal 70 Jahren. Selbstverständlich darf eine Verlängerung einer Tätigkeit nicht zu Lasten der Nachfolgegenerationen erfolgen.

Beispielberechnungen:

Nr. 1
Der gern zitierte Dachdecker:
Ausbildungsbeginn mit 18 Jahren
Ab 21 Jahren ununterbrochen in einer Beschäftigung,
Berufskoeffizient = 1,1
Ausbildungsdauer: 3 * 0,75 = 2,25

TätigkeitsjahreRenteneintritt nach 45 Tätigkeitsjahren
Tätigkeitsjahre abzüglich der Ausbildungsdauer: (45 – 2,25) = 42,75
Arbeitsjahre: 42,75 / 1,1 = 38,9 Jahre
Das ergibt ein Renteneintrittsalter von 59,8 Jahren
Renteneintritt mit 60 Jahren.
Das maximale Beschäftigungsalter: 60 + (39 * 0,1) = 64 Jahre
Das maximale Beschäftigungsalter: 60 + (39 * 0,05) = 62 Jahre

Renteneintritt nach 43 Tätigkeitsjahren
Tätigkeitsjahre abzüglich der Ausbildung: (43 – 2,25) = 40,75
Arbeitsjahre: 40,75 / 1,1 = 37,1 Jahre
Das ergibt ein Renteneintrittsalter von 58,1 Jahren
Renteneintritt mit 59 Jahren.
Das maximale Beschäftigungsalter: 59 + 37 * 0,1 = 62,7 Jahre
Das maximale Beschäftigungsalter: 59 + 37 * 0, 05 = 60,9 Jahre

Nr. 2
Abitur und eine lange Ausbildung
Beginn des Studiums mit 21 Jahren
Eintritt ins Berufsleben mit 27 Jahren
Berufskoeffizient = 1,0.
Dauer des Studiums: 3 * 0,75 = 2,25 Tätigkeitsjahre

Renteneintritt nach 45 Tätigkeitsjahren
Tätigkeitsjahre abzüglich der Ausbildung: 45 – 2,25 = 42,75
Das ergibt ein Renteneintrittsalter von: 42,75 + 27 = 69,75 Jahren
Renteneintritt mit 67
Das maximale Beschäftigungsalter: 67 + (43 * 0,1) = 71,3 max. 70 Jahre
Das maximale Beschäftigungsalter: 67 + (43 * 0, 05) = 69,2 Jahre

Renteneintritt nach 43 Tätigkeitsjahren
Tätigkeitsjahre abzüglich der Ausbildung: 42 – 2,25 = 40,75
Das ergibt ein Renteneintrittsalter von: 40,75 + 27 = 67,75 Jahre
Renteneintritt mit 67
Das maximale Beschäftigungsalter: 67 + (41 * 0,1) = 71,1 max. 70 Jahre
Das maximale Beschäftigungsalter: 67 + (41 * 0, 05) = 69,1 Jahre

Diese Berechnungen zeigen, dass eine Dynamik für alle Seiten richtiger und gerechter wäre, um das Renteneintrittsalter zu ermitteln.
Wir fordern deswegen eine Kommission, die unseren Vorschlag überprüft und die Machbarkeit unserer Korrekturvorschläge an das Rentensystem ernsthaft analysiert.

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